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Zulassungsvoraussetzungen

Zugelassen zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Kann ein entsprechender Abschluss noch nicht vorgelegt werden, ist eine vorläufige Zulassung möglich, sofern die in § 2 (5) der Zugangssatzung genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Auswahlverfahren und -kriterien sind unter § 4 der Zugangssatzung geregelt.

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Fristen und Termine

Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2025/26 ist Mitte April bis zum 31. Mai 2025. Ergebnisse werden zwischen Ende Juli und Mitte August online bekannt gegeben. 

Generell ist die Bewerbung in das 1. Semester nur zum Wintersemester möglich. Sofern Kapazitäten vorhanden sind, kann eine Bewerbung in ein höheres Semester zum Sommersemester erfolgen. 

Die Bewerbung erfolgt zentral über das Portal Bewerbung und Zulassung.

Bewerbungen mit ausländischem Hochschulabschluss müssen über uni-assist erfolgen.