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Zulassungsvoraussetzungen

Zugelassen zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Kann ein entsprechender Abschluss noch nicht vorgelegt werden, ist eine vorläufige Zulassung möglich, sofern die in § 2 (5) der Zugangssatzung genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Auswahlverfahren und -kriterien sind unter § 4 der Zugangssatzung geregelt.

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Fristen und Termine

Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2025 ist Dezember 2024 bis Mitte Januar 2025.

Die Bewerbung erfolgt zentral über das Portal Bewerbung und Zulassung.

Bewerbungen mit ausländischem Hochschulabschluss müssen über uni-assist erfolgen.